Ehe, Geburten & Familiennachzug

Lebensereignisse registrieren und Ihre Lieben in die Schweiz bringen

Das Schweizer Zivilstandsamt (État civil / Zivilstandsamt) ist der Hüter Ihrer offiziellen Identität. Jedes wichtige Lebensereignis muss hier gemeldet werden.

Heiraten in der Schweiz

Der Prozess

Sie müssen das "Vorbereitungsverfahren zur Eheschließung" einleiten. Dies beinhaltet die Einreichung von Geburtsurkunden, Wohnsitznachweis und einer eidesstattlichen Erklärung zum Familienstand (Nachweis, dass Sie derzeit nicht verheiratet sind).

Ehe für alle

Seit Juli 2022 haben gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz genau die gleichen Rechte zu heiraten wie verschiedengeschlechtliche Paare, einschließlich aller Rechte zur Adoption von Kindern und Zugang zur erleichterten Einbürgerung.

Die Zeremonie: Nur Zivilehen sind in der Schweiz rechtlich bindend. Sie müssen von einem offiziellen Standesbeamten im Rathaus getraut werden. Eine religiöse Zeremonie ist völlig optional und kann nur nach der Zivilehe stattfinden.

Eine Geburt registrieren

Die 3-Tage-Regel

Wenn Sie in der Schweiz ein Kind bekommen, muss die Geburt innerhalb von strikt 3 Tagen beim örtlichen Zivilstandsamt registriert werden. Wenn die Geburt in einem Krankenhaus erfolgt, übernimmt die Krankenhausverwaltung diese Formalitäten in der Regel automatisch für Sie.

Staatsangehörigkeit

Wenn keines der Elternteile Schweizer ist, erhält das Kind keinen Schweizer Pass. Das Kind erhält die Staatsangehörigkeit der Eltern und bekommt eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung (normalerweise an den Bewilligungstyp der Eltern gebunden).

Familiennachzug

Wenn Sie eine B- oder C-Bewilligung besitzen, haben Sie in der Regel das Recht, Ihren Ehepartner und unverheiratete Kinder (unter 18 Jahren) in die Schweiz zu bringen.

Die Bedingungen

Sie müssen nachweisen, dass Sie eine ausreichend große Wohnung haben (Schweizer Standards schreiben die maximale Belegung basierend auf der Anzahl der Zimmer vor) und dass Ihr Gehalt hoch genug ist, um die gesamte Familie ohne Sozialhilfe zu unterstützen.

Der Prozess

Das Familienmitglied im Ausland muss bei der Schweizer Botschaft ein Nationales Visum D beantragen. Der Prozess dauert 12 bis 16 Wochen.

Arbeitsrechte des Ehepartners: Ehepartner, die über den Familiennachzug kommen, erhalten automatisch eine Bewilligung, die es ihnen erlaubt, <strong>überall in der Schweiz zu arbeiten</strong>, ohne den strengen Arbeitsmarktquoten zu unterliegen.

Family Reunification Process Overview

Step-by-step guide to bringing your family to Switzerland

1

Verify Your Eligibility

Ensure you hold a valid B or C permit and meet housing/income requirements

2

Gather Documents

Collect marriage certificates, birth certificates (apostilled), employment contracts, rental agreements

3

Apply for National Visa D

Your family member abroad applies at the Swiss embassy (12-16 weeks processing)

4

Cantonal Migration Office Approval

Once visa is approved, family member travels to Switzerland and registers at cantonal office

Receive Residence Permit

Family member receives their own B permit with full work authorization

Important Considerations

Quellen & Referenzen

  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
  • Bundesamt für Zivilstandswesen (EAZW)
  • SEM Richtlinien für Familiennachzug 2026

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